Fragen sind da um beantwortet zu werden. Hier finden Sie die häufigsten davon bereits gelistet.

Rezepte als ärztl. Verordnung / Hilfsmittelanspruch mit Kostenzuschuss durch die GKV

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ihr Rezept ist 28 Tage gültig.

Wird das Rezept im Original benötigt?

Ja, wir benötigen in jedem Fall das Original. Nach Absprache kann das Rezept aber auch vorab gefaxt oder gemailt, nachträglich abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Für wieviele Kompressionsstrümpfe beteiligt sich meine GKV an den Kosten?

Für mind. 2 Paar Kompressionsstrümpfe pro Kalenderjahr gewährleistet Ihre GKV einen Kostenzuschuss.

Für wieviele orthopädische Einlagen beteiligt sich meine GKV an den Kosten?

Für mind. 2 Paar orthopädische Einlagen pro Kalenderjahr gewährleistet Ihre GKV einen Kostenzuschuss.

In welchen Abständen beteiligt sich meine GKV an den Kosten für orthopädische Schuhe in Maßanfertigung?

Bei der Erstversorgung besteht ein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch Ihre GKV für 2 Paar orthopädische Straßenschuhen sowie 1 Paar orthopädische Hausschuhe. Danach alle 2 Jahre für orthopädische Straßenschuhe und alle 4 Jahre für orthopädische Hausschuhe.

Wie verhalte ich mich bei einer benötigen Folgeversorgung mit einem Hilfsmittel?

Vor Ablauf des im Rahmen einer Fallpauschale eingeräumten Gewährleistungszeitraums senden wir Ihnen für die Folgeversorgung ein Formular per Post, welches Sie beantworten und per Post an uns zurücksenden.

Allgemeines

Welche Abteilung ist wofür zuständig?

Orthopädietechnik:
Prothesen, Orthesen, Neuroorthopädie, Skoliosetherapie, Silikontechnik und auch Bandagen und Kompressionstherapie

Orthopädieschuhtechnik:
orthopädische Maßschuhe und Einlagen, Orthesen- und Stabilschuhe, diabetische Versorgungen, Schuhzurichtungen, sensomotorische Einlagenversorgung, BGR-gerechte Einlagenversorgung und Schuhzurichtung für Arbeitsschuhe, Schuhreparaturen

Sanitätsfachhandel:
Gesundheitsartikel, Therapie- und Krankenpflegeprodukte, Geh- und Alltagshilfen und auch Bandagen und Kompressionstherapie

Rehatechnik:
Bewegungshilfen wie z.B. Rollstühle und Scooter, Personenlifter, Geh- und Stehhilfen, Treppensteiger

Hilfsmittel für die häusliche Pflege wie z.B. Pflegebetten und Einlegerahmen, Lagerungshilfsmittel, Matratzensysteme, Alltagshilfen und Hilfsmittel für Bad und Toilette

Home Care:
Wundmanagement, Dekubitusversorgung, enterale und parenterale Ernährung, Stoma- und Inkontinenzversorgung

Fußkompetenzzentrum:
Fußsprechstunde, Bewegungs- und Haltungsanalyse, Schuhberatung- und verkauf von Sport-, Freizeit- und Arbeitsschuhen, Hilfsmittelberatung, BGM, Kommunikation mit Kostenträgern

Case- und Caremanagement
fachkompetente, spezialisierte Beratung, das Erfassen, Kommunizieren, Umsetzen und Kontrollieren des konkreten Unterstützungsbedarfs des Kunden,  die Moderation aller an der Versorgung Beteiligten, der Aufbau einer Netzwerkstruktur der Hilfeleistenden, die Vermeidung von Über- oder Unterversorgungssituationen durch Schnittstellenmanagement

Welche Hilfsmittel kann ich mit einer Verordnung bei BOS beziehen?

Bei uns erhalten Sie fast alle verordnungsfähigen und auch nicht verordnungsfähigen Hilfsmittel entsprechend unserem Leistungsspektrum. Abhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit gibt es zudem verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne! Hier gehts zu unseren Kontaktdaten

Wie lange ist die Lieferzeit eines Hilfsmittels durch BOS?

Die Lieferzeiten sind von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen sind einige Hilfsmittel von der Genehmigung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse abhängig. Danach kommt es auf die Lieferzeit der Hersteller an, bzw. ob Sonderbauten am Hilfsmittel montiert werden müssen. Die Lieferzeit ist daher versorgungsabhängig.

Datenschutz

Wozu werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

Der Datenschutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren Daten ist für uns selbstverständlich. Ihre Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet und garantieren eine reibungslose Versorgung.

Muss ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zustimmen?

Um unserem Versorgungsauftrag nachkommen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Versorgungsabwicklung verarbeiten dürfen. Hierzu ist die Unterzeichnung einer durch uns bereitgestellten Patientenerklärung notwendig.

Welche Rechte bzgl. meiner personenbezogenen Daten stehen mir zu?

Alle diesbezüglichen Informationen und mehr zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserem Transparenzgebot

Termine und Sprechzeiten

Für welche Leistungen muss ich einen Termin vereinbaren?

Grundsätzlich benötigen Sie keinen Termin. Während unserer Öffnungszeiten beraten und versorgen Sie gerne. Eine Ausnahme stellen Leistungen des Fußkompetenzzentrums (z.B. Fußsprechstunde, Bewegungs- und Haltungsanalyse und Schuhberatung) dar. Hier bitten wir um vorherige Terminabsprache per Telefon oder E-Mail direkt mit einem Ansprechpartner vom Fußkompetenzzentrum.

Benötige ich einen Termin für die Bewegungs- und Haltungsanalyse?

Durch die individuelle Betreuung und die Dauer von mind. 1 Stunde ist die Bewegungs- und Haltungsanalyse nur mit Terminabsprache möglich. Vereinbaren Sie einfach hier einen Termin mit Frau Katrin Blechschmidt als Ihrem Ansprechpartner vom Fußkompetenzzentrum.

Benötige ich einen Termin für die Schuhberatung?

Durch die individuelle Betreuung und die Dauer von mind. 1/2 Stunde ist die Schuhberatung nur mit Terminabsprache möglich. Vereinbaren Sie einfach hier einen Termin mit Tobias Hegenbarth als Ihrem Ansprechpartner vom Fußkompetenzzentrum.

Benötige ich einen Termin für die Fußsprechstunde?

Durch die individuelle Betreuung und die Dauer von mind. 1/2 Stunde ist die Fußsprechstunde nur mit Terminabsprache möglich. Vereinbaren Sie einfach hier einen Termin mit Katrin Blechschmidt oder Tobias Hegenbarth als Ihre Ansprechpartner vom Fußkompetenzzentrum.

Wie sind die telefonischen Bürosprechzeiten?

Unsere Mitarbeiter der Verwaltung stehen Ihnen von Montag-Freitag von 8.00-16.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Wann kann ich ein Hilfsmittel zur Reparatur vorbeibringen? Gibt es einen Bereitschaftsdienst?

Ein Reparaturservice ist für alle von uns versorgten Hilfsmittel möglich. Je nach Versorgung auch außerhalb unserer Öffnungszeiten im sogenannten Bereitschaftsdienst. Ihre diesbezüglichen entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier.

Rezeptgebühr, wirtschaftliche Aufzahlung & Kosten

Wie hoch ist die Rezeptgebühr?

Bei der Einlösung Ihres Rezepts mit Kostenbeteiligung durch Ihre GKV fällt immer eine Rezeptgebühr als sogenannte gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt höchstens 10€ und mindestens 5€ bzw. 10% des GKV-Festbetrags für das verordnete Hilfsmittel, sofern Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.

Wann muss ich eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten?

Die GKV übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für ein Standardprodukt, welches in der Funktion der ärztlichen Verordnung gerecht wird. Entscheiden Sie sich für ein komfortableres Produkt (z.B. besondere Farbe oder höherwertiges Material), wird Ihnen die Kostendifferenz als sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung gestellt.

Wie hoch ist die zu leistende wirtschaftliche Aufzahlung?

Die Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung ist von der Versorgung abhängig und berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Preis für das Standardprodukt und dem Preis für das höherwertige Produkt.

An wen zahle ich die wirtschaftliche Aufzahlung?

Die Aufzahlung kann in bar oder per Überweisung an BOS gezahlt werden. Eine Zahlungsnachweis wird in jedem Fall ausgestellt.

Werden die Kosten für die Bewegungs- und Haltungsanalyse von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Für diese Dienstleistung gibt es keine verordnungsfähige Hilfsmittelnummer, daher ist eine direkte Kostenübernahme durch die GKV leider ausgeschlossen. Im Einzelfall ist jedoch eine Kostenbeteiligung möglich, wenn der verordnende Arzt die Analyseergebnisse für seine Anamnese als notwendig erachtet, um eine genaue Diagnose zu erstellen und durch eine optimierte Behandlung kostspielige Folgeindikationen vermieden werden können.

Was muss ich bei der Nutzung von orthopädischen Einlagen in bzw. orthopädischen Zurichtungen an Arbeitsschuhen beachten?

Orthopädische Einlagen und Zurichtungen für Arbeitsschuhe müssen einsatzbedingt bestimmte Eigenschaften aufweisen. Damit verbundene Mehrkosten übernimmt die GKV nicht. Gerne beraten wir Sie hierzu im Fußkompetenzzentrum.